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Bekanntmachung. Das Hötel du Nord in Libeck, dor in der besten TGegend der Stadt gelegene, eben so sehr durch Vollständigkeit als durch Eloganz seiner Einrichtungen sich auszeichnande Gasthof, bietet den Herren Reisenden jede wiinschenswerth Bequemlichkeit dar, und darf daher um so mehr empfohlen werden, als darin fir .dio prompteste Autwsrtung und Bewirthung neuerdings WVorkehrungen getroffen sind,

14 maj 1838, sida 7

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