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Bekanntmachung.
Das Hötel du Nord in Libeck, dor in der besten
TGegend der Stadt gelegene, eben so sehr durch Voll-
ständigkeit als durch Eloganz seiner Einrichtungen sich
auszeichnande Gasthof, bietet den Herren Reisenden
jede wiinschenswerth Bequemlichkeit dar, und darf
daher um so mehr empfohlen werden, als darin fir
.dio prompteste Autwsrtung und Bewirthung neuerdings
WVorkehrungen getroffen sind,
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