fär sämmtliche Vorlesunzen (6—7.) gältigen Eintrittskar-
ten ausgegeben werden. Ein beliebiges Honorar zur Dec-
kung der Rese- und andrer Unkesten wird nach den
Vorlesungen entrichtet. — Zur Verhiätung störeaden An-
drangs jedocb werden ktei der Anmeldung 46 f bko.
Aufnabmsgebäbren hbinterlegt.
Notabene. Es wird nur eine bestimmte Anzabl Ein-
trittskarten assgegeben; es ist daher zu wänschen, dass
Diejenigon, die Wabres Interesse fär die Sache haben, sich
dieselben bei Zeiten verschaffen, damit nisbt Andere ibnen
zuvorkommen. ,